Arbeitsrecht 2026 –
Steigender Mindestlohn –
Ausbildungsvergütung –
Entgelttransparenzgesetz

Ab 2026 steigen der Mindestlohn und die Mindestausbildungsvergütung deutlich – wichtige Änderungen, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffen. Gleichzeitig sorgt die Reform des Entgelttransparenzgesetzes für mehr Lohngerechtigkeit und Transparenz, bringt aber auch neue Pflichten für Unternehmen mit sich.

Mindestlohn und Ausbildungsvergütung werden erhöht

Ab dem 01.01.2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12,82 Euro pro Stunde auf 13,90 € pro Stunde. Gleichzeitig erhöht sich die Einkommensgrenze für Minijobs von bisher 566 € auf 603 € pro Monat.

Auch Auszubildende profitieren von einer Anpassung: Die Mindestausbildungsvergütung steigt um etwas über 6 %. Auszubildende, die ihre Ausbildung ab dem 01.01.2026 beginnen, haben damit Anspruch auf eine monatliche Mindestvergütung von 724 € brutto im ersten Ausbildungsjahr.

Hierbei ist zu beachten, dass in einigen Branchen aufgrund bestehender Tarifverträge abweichende, oftmals höhere Mindestlohnbestimmungen gelten. Diese tariflichen Vorgaben haben jederzeit Vorrang und müssen unbedingt berücksichtigt werden.

Änderungen im Entgelttransparenzgesetz

Das Entgelttransparenzgesetz, das seit 2017 mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern schaffen soll, wird derzeit umfassend überarbeitet und muss bis Juni 2026 an die EU-Richtlinie 2023/970 angepasst werden.

Kern der Reform ist eine deutlich höhere Transparenz im gesamten Vergütungsprozess:
Arbeitgeber sollen bereits im Bewerbungsverfahren Einstiegsgehälter oder Gehaltsspannen offenlegen, Beschäftigte müssen regelmäßig über Entgeltkriterien und -verfahren informiert werden, und Unternehmen werden stärker verpflichtet, Maßnahmen gegen geschlechtsbezogene Lohndiskriminierung zu ergreifen.

In der Praxis führt dies aktuell jedoch zu Unsicherheiten. Insbesondere in Personalabteilungen, die noch unklaren Dokumentations- und Berichtspflichten gegenüberstehen.

Rechtsicher planen für 2026

Die Änderungen für 2026 treten in Kraft, wenn Sie noch Beratung und Unterstützung benötigen, um Ihre Gehaltsstrukturen und Prozesse rechtssicher vorzubereiten, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch bei allen anderen rechtlichen Fragen und Problemen innerhalb meiner Tätigkeitsschwerpunkten gerne zur Verfügung.