Düsseldorfer Tabelle 2026 –
Unterhalt, Bedarfssätze & Neuerungen einfach erklärt

Mit der Düsseldorfer Tabelle 2026 stehen erneut wichtige Anpassungen im Bereich Kindesunterhalt bevor – von leicht erhöhten Bedarfssätzen bis zu neuen Hinweisen zum Elternunterhalt und Selbstbehalt. Auch wenn die Änderungen moderat ausfallen, lohnt es sich für Eltern und Fachleute, die Tabelle genau zu prüfen, um mögliche Zahlbeträge richtig einzuschätzen und rechtssicher zu handeln.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Nach einer Trennung stellt sich für viele Eltern die Frage, wie hoch der Kindesunterhalt ausfallen wird, den ein Elternteil an den anderen zahlen muss.

Um eine einheitliche und transparente Berechnung sicherzustellen, wurde bereits im Jahr 1962 die Düsseldorfer Tabelle entwickelt, eine bundesweit anerkannte Richtlinie zur Ermittlung des Kindesunterhalts.

Sie dient Familiengerichten, Jugendämtern und Eltern als standardisierte Orientierungshilfe zur Berechnung von Kindesunterhalt. Hier wird hauptsächlich das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes berücksichtigt.

Die Tabelle gliedert sich in 15 Einkommensgruppen und 4 Altersstufen (0–5 Jahre, 6–11 Jahre, 12–17 Jahre, ab 18 Jahren). Durch diese festgelegte Aufteilung sorgt sie bundesweit für einheitliche Entscheidungen im Familienrecht.

Hierbei ist anzumerken, dass der in der Tabelle angegebene Wert der Bedarfssatz ist, also der theoretische Unterhaltsbedarf des Kindes.

Der tatsächlich zu zahlende Betrag – der Zahlbetrag – ergibt sich erst nach Anrechnung des Kindergeldes. Hier gelten folgende Regelungen:

  • Minderjährige
    Kindergeld wird zur Hälfte abgezogen
  • Volljährige
    Kindergeld wird vollständig abgezogen

So fällt der Zahlbetrag regelmäßig niedriger aus als der Bedarfssatz.

Neuerungen der Düsseldorfer Tabelle 2026

Für das Jahr 2026 gibt es mehrere Anpassungen, die vorwiegend die gestiegenen Lebenshaltungskosten – insbesondere im Bereich Wohnen, Energie und Ernährung, berücksichtigen.

  • Erhöhung des Mindestunterhalts in allen Altersgruppen
    Die Bedarfssätze steigen in allen vier Altersstufen
  • Neue Anmerkungen zum Eltern- und Enkelunterhalt
    Das betrifft insbesondere Unterhaltsverpflichtungen in gerader Linie
  • Klarstellungen beim Selbstbehalt
    Der Selbstbehalt definiert, wie viel Einkommen dem Unterhaltspflichtigen mindestens verbleiben muss
  • Unveränderte Struktur
    Die Tabelle behält dabei ihre Aufteilung in 15 Einkommensgruppen und 4 Altersstufen weiterhin bei

Nur geringe Unterhaltserhöhung 2026

Trotz der Anpassungen fällt die Erhöhung der Bedarfssätze 2026 sehr moderat aus. In den ersten drei Altersstufen steigen die Unterhaltsbeträge lediglich um 4 bis 8 Euro pro Monat. Auch das Kindergeld wird nur minimal erhöht: Von 255 € auf 259 € pro Kind, also ein Plus von 4 € pro Monat.

Auswirkungen auf Eltern und Unterhaltszahlungen

Die Düsseldorfer Tabelle bleibt auch 2026 die wichtigste Grundlage zur fairen und transparenten Unterhaltsberechnung. Obwohl es neue Anmerkungen und leichte Erhöhungen der Bedarfssätze gibt, fallen die finanziellen Veränderungen für die meisten Eltern sind jedoch überschaubar. Wenn Sie noch Beratung und Unterstützung diesbezüglich benötigen oder sich auf den aktuellsten Stand bringen möchten – stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch bei allen anderen rechtlichen Fragen und Problemen innerhalb meiner Tätigkeitsschwerpunkten gerne zur Verfügung.